Heizungsförderung
30 % Grundförderung
Für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Je nach persönlicher Situation kommen Klima- und Einkommensbonus hinzu.
- Ab 21.07.2026: bis zu 80 % in bestimmten Einkommensfällen
- 28.000 € Höchstbetrag für die erste Wohneinheit
- Antrag vor Beginn über „Meine KfW“
